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pte20070307027 in Business

Filmen von Polizeigewalt in Frankreich strafbar

YouTube-Veröffentlichung kann fünf Jahre Haft kosten


Paris (pte027/07.03.2007/12:43)

Ein Gesetz, das am vergangenen Samstag vom französischen Verfassungsrat http://www.conseil-constitutionnel.fr bestätigt wurde, stellt das Filmen von Polizeigewalt sowie die Veröffentlichung dieser Videos auf Internetseiten unter Strafe. Einzig Journalisten dürfen Gewaltszenen legal filmen. Offiziell richtet sich das Gesetz, das Frankreichs Innenminister Nicolas Sarkozy vorgeschlagen hat, gegen das unter Jugendlichen verbreitete 'Happy Slapping'. Die Zivilaktivistengruppe Ligue Odebi http://www.odebi.org , die sich für freie Meinungsäußerung im Internet einsetzt, sieht in dem Gesetz einen schweren Angriff gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie gegen die Pressefreiheit.

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