pte20051109006 in Business
Bundesliga: Radiorechte weiterhin zahlungspflichtig
Radio Hamburg hat Musterprozess verloren
Hamburg/Frankfurt/Wien (pte006/09.11.2005/06:35)
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat die Revision von Radio Hamburg gegen die Deutsche Fußball-Bundesliga (DFL) und die Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli zurückgewiesen. Danach dürfen Bundesligaclubs und die DFL weiterhin für die Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien eine Vergütung von Radiosendern verlangen. "Dies stellt einen herben Rückschlag für die Rundfunkfreiheit dar. Ziel des Musterprozesses war es, allen Radiohörern in Deutschland die gewohnte Fußballberichterstattung aus den Stadien zu ermöglichen. Dies ist ab sofort nicht mehr gewährleistet", so Marzel Becker, Geschäftsführer von Radio Hamburg http://www.radiohamburg.de , in einer Aussendung gegenüber pressetext.
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