pte20001003007 in Business
Napster darf vorerst weiter spielen
Berufungsgericht hebt vorläufige Verfügung nicht auf
San Francisco (pte007/03.10.2000/10:52)
Napster http://www.napster.com darf vorerst weiter spielen. Das Berufungsgericht in San Francisco hat die einstweilige Verfügung, die Napster das Offenhalten nach der Verurteilung in erster Instanz ermöglicht hatte, nicht widerrufen. Die Musiktauschbörse darf bis zu einem endgültigen Urteil weiter betrieben werden. Im Mittelpunkt der 45-minütigen Verhandlung standen diesmal vor allem Napster-Anwendungen, die keine Urheberrechte verletzen.
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