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pte20170904021 in Business

YouTube muss E-Mail-Adresse bei Verstoß angeben

Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet zugunsten von Filmverwerterin


Frankfurt am Main (pte021/04.09.2017/12:30)

Googles bekannte Video-Tochter YouTube http://youtube.com muss bei nachgewiesenen Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer angeben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main http://olg-frankfurt-justiz.hessen.de heute, Montag, entschieden hat. Telefonnummer und IP-Adresse sind dagegen nicht vom Auskunftsanspruch umfasst, urteilten die Richter.

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