pte20170904021 in Business
YouTube muss E-Mail-Adresse bei Verstoß angeben
Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet zugunsten von Filmverwerterin
Frankfurt am Main (pte021/04.09.2017/12:30)
Googles bekannte Video-Tochter YouTube http://youtube.com muss bei nachgewiesenen Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer angeben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main http://olg-frankfurt-justiz.hessen.de heute, Montag, entschieden hat. Telefonnummer und IP-Adresse sind dagegen nicht vom Auskunftsanspruch umfasst, urteilten die Richter.
Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!
Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie
Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!
Wenn Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich ein.
Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+
passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar
