pts20091008022 Handel/Dienstleistungen, Bauen/Wohnen

Wohnzimmer durch Waschmaschine geflutet

Elektrische Geräte aus Sicherheitsgründen nur benutzen, wenn man zu Hause ist


Köln (pts022/08.10.2009/10:50) Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler - auf solche Alltagshelfer will keiner verzichten. Oft stehen solche Geräte in der Küche oder im Badezimmer, besonders in Wohnungen ohne Kellerraum. Schließlich ist das auch praktisch - wer möchte schon die nasse, schwere Wäsche durch das ganze Haus tragen. Geräte, die im Wohnraum stehen, richten jedoch erheblichen Schaden an, wenn sie nicht richtig funktionieren. Wer sicher gehen will, dass die Versicherung Schäden an Fußböden oder Einrichtung ersetzt, sollte ein paar Sicherheitsregeln beachten und sich auch seinen Versicherungsvertrag genau anschauen.

Wer zum Einkaufen fährt und die Maschine laufen lässt, handelt grob fahrlässig

Gerichte entscheiden regelmäßig: Wer ein Gerät laufen lässt und dabei die Funktionsfähigkeit nicht regelmäßig überprüft - zum Beispiel weil er gar nicht zu Hause ist - handelt grob fahrlässig. Wenn das Wasser in die Nachbar-Wohnung läuft oder das durchgeschmorte Bügeleisen einen Brand im Haus verursacht, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden der Nachbarn - auch dann, wenn er grob fahrlässig verursacht wurde. Anders jedoch beim eigenen Hausrat- oder Wohngebäude-Schaden: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann die Versicherung je nach Schwere des Verschuldens die Entschädigung kürzen - so regelt es das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Einige wenige Versicherer verzichten in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ganz auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit - zum Vorteil der Versicherungsnehmer. Der Tarif BOXplus von AXA ersetzt auch grob fahrlässig verursachte Schäden bis zu Höhe der Versicherungssumme. René Conrad, Experte für Versicherungen rund ums Haus bei AXA: "Solche Schäden sind ohnehin schon sehr ärgerlich für den Betroffenen. Da soll sich der Kunde wenigstens darauf verlassen können, dass seine Versicherung den Schaden auch komplett bezahlt." Ein Freifahrtschein ist das natürlich trotzdem nicht: Sorgfältiger Umgang ist selbstverständlich, auch wenn die Versicherung großzügig ist. Haushaltsgeräte sollten also nur dann betrieben werden, wenn man in der Nähe ist und im Fall des Falles rechtzeitig reagieren kann. Schon allein im eigenen Interesse: Denn auch wenn die Versicherung den Schaden übernimmt - so manches geliebte Möbelstück lässt sich mit Geld einfach nicht ersetzen.

Einige Tipps für Sicherheit in Haus & Wohnung:

Wasserschäden vermeiden
- Korrosionen vermeiden
- Aquastopp an Geräten wie Waschmaschine oder Geschirrspüler anbringen
- Wasserhahn an der Waschmaschine nach Benutzung wieder abdrehen
- Geräte regelmäßig prüfen und wenn nötig von einem Profi warten lassen; verschleißanfällige Teile, wie z.B. Schläuche, besonders im Auge behalten
- Schäden umgehend beheben

Vor Einbruch schützen
- Beim Verlassen von Haus und Wohnung Fenster und Türen immer sorgfältig
abschließen, ggf. durch besondere bauliche Maßnahmen schützen
- Für möglichst helle Außenbeleuchtung und Bewegungsmelder sorgen
- Leitern und Werkzeug nicht draußen aufbewahren und Außensteckdosen nur bei Bedarf einschalten
- Während längerer Abwesenheiten Post lagern oder Nachbarn bitten, den Briefkasten regelmäßig zu leeren
- Anrufbeantworter im Urlaub ausschalten - ein voller Speicher ist ein Hinweis für Diebe

Feuer verhindern
- Regelmäßige Kontrolle feuergefährdeter Anlagen und Einrichtungen durch Fachleute
- Bei Umgang mit offenem Feuer (Kamin, Kerzen...) besondere Vorsicht walten lassen
- Rauchmelder installieren

Sturmschäden vermeiden
- Dach regelmäßig überprüfen, da es besonders sturmanfällig ist
- Sichere, fachgerechte Montage mit dem Haus verbundener Teile wie Antennen, Solarzellen
- Schäden umgehend beheben

Generell gilt: Schäden sollen so gering wie möglich gehalten werden. Der Versicherungsnehmer sollte den Schaden außerdem möglichst schnell seiner Versicherung melden. Sie steht mit Rat zur Seite und kann ggf. auch bei der Vermittlung von Handwerkern und Experten behilflich sein.

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Sabine FRIEDRICH
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AXA in Deutschland

Mit Beitragseinnahmen von 9,8 Mrd. Euro, mehr als acht Millionen Kunden und rund 12.000 Mitarbeitern zählt der AXA Konzern zu den größten Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Seine Geschäftstätigkeit definiert das Unternehmen mit "Vorsorge, Vermögensmanagement, Versicherung". Zum AXA Konzern gehören neben den AXA Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen auch die Kunstversicherung AXA Art, die AXA Bank, die Pro bAV Pensionskasse, die Deutsche Ärzteversicherung als Spezialversicherer für die akademischen Heilberufe sowie seit Juli 2007 die DBV-Winterthur Holding AG mit den dazugehörigen Versicherungsgesellschaften. Das Unternehmen ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit Tätigkeitsschwerpunkten in Europa, Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum. Im Geschäftsjahr 2008 erzielte die AXA Gruppe nach IFRS einen Umsatz von 91 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (Underlying Earnings) von 4,0 Mrd. Euro. Das verwaltete Vermögen (Assets under Management) der AXA Gruppe hatte Ende 2008 ein Volumen von 981 Mrd. Euro.

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