pte20061201013 in Business
Werbung in Unternehmen: Neue Abmahnwelle droht
Marketingverantwortliche sollten auf Gleichbehandlungsgesetz achten
Bonn/Berlin (pte013/01.12.2006/10:00)
Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Sommer 2006 kann jedes Unternehmen, jeder Vorgesetzte, aber auch jeder Vermieter von potenziellen Diskriminierungsopfern auf Schadenersatz verklagt werden, wenn diese sich auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert sehen. "In den Köpfen vieler Arbeitgeber und Führungskräfte 'spukt' herum, dass dies in der Regel ausschließlich die Arbeitnehmer im Unternehmen und abgewiesene Bewerber betrifft. Das stimmt. Doch es stimmt nicht ganz. Denn als Marketingverantwortlicher muss man den Blick nun auch auf das AGG richten. Sonst kann es schnell passieren, dass ausgerechnet die erfolgreichsten Marketingaktionen, egal ob im Web oder Katalog, per Beilage, als Mailing oder Anzeige, wie ein Schuss nach hinten wirken und das Unternehmen sehr schnell sehr viel Geld kosten können", warnt Günter Stein, Chefredakteur des Bonner Fachdienstes "Marketingleitung aktuell" http://www.marketingleitungaktuell.de .
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