pte19990331013 in Business
Werbemails nach Telekomgesetz nicht strafbar
Erstes Verfahren in Österreich von Fernmeldebehörde eingestellt
Wien (pte) (pte013/31.03.1999/08:00)
Unerwünschte Werbemails sind in Österreich (noch) eine rechtlich ungeklärte Sache. Manche Juristen meinen, der § 101 Telekomgesetz (siehe unten) wäre anwendbar. Doch das dürfte nicht zutreffen, wie ein aktueller Fall des Wiener Journalisten Dieter Zoubek zeigt. Zoubek hatte am 26. September 1997 ein unerwünschtes Spam erhalten, das ihm geeignet schien, die Sache juristisch zu testen. Jetzt, knapp eineinhalb Jahre später, erhielt Zoubek von der Fernmeldebehörde die Auskunft, daß das Verfahren eingestellt wurde.
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