pte19990113004 in Business
Werbe-Mails sollen künftig erlaubt sein
EU-Vorlage beinhaltet auch Impressumpflicht für Content-Anbieter
Düsseldorf/Brüssel (pte) (pte004/13.01.1999/07:00)
Laut der geplanten EU-Direktive zum elektronischen Geschäftsverkehr soll künftig das Versenden von Werbe-E-Mails grundsätzlich erlaubt sein. Einzige Bedingung ist die ausreichende Kennzeichnung: In der Betreffzeile muß das Wort "Werbung" oder ein ähnlicher Hinweis stehen, geht aus einer Mitteilung des Deutschen Multimedia Verbands (DMMV) hervor, der an der Ausarbeitung der Vorlage beteiligt ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die allgemeine "Impressumpflicht" für Content-Anbieter. Wie bei Zeitungen müssen auf der Website Name, Anschrift und Verantwortungsbereich verzeichnet sein. Der Online-Vertragsabschluß bei Bestellungen wird weiterhin akzeptiert und durch die Einführung der digitalen Signatur auf europäischer Ebene abgesichert. Die Punkte im einzelnen:
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