pte19981108011 in Business
Werbe-Emails in Deutschland verboten
EU-Richtlinie sieht aber kein Verbot vor
Berlin (pte) (pte011/08.11.1998/12:26)
Das Landgericht Berlin hat seine bereits im Frühjahr dieses Jahres im Eilverfahren erlassene Entscheidung über die Unzulässigkeit von unaufgefordert zugesendeten Werbe-Emails auch im abschließenden Urteil http://www.online-recht.de/vorent.html?LGBerlin981013 des Hauptverfahrens vom 13.10 beibehalten. Kläger war der Berliner Rechtsanwalt Kliem, der die Belästigung durch unaufgeforderte Werbe-Emails nicht mehr hinnehmen wollte. Der Beklagte war eine Agentur zur Vermietung von Jahrmärkten und anderem Festzubehör. Geschäftliche Kontakte zwischen Kläger und Beklagten lagen nicht vor.
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