Wer ist in der Schweiz versicherungspflichtig?
Grenzgänger-Versicherung als Sonderregelung
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Wer ist in der Schweiz versicherungspflichtig? (Foto: Unsplash) |
Bern (ptp005/29.01.2026/07:55)
In der Schweiz gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: Jede Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, muss innerhalb von drei Monaten nach Zuzug oder Geburt eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse abschliessen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Alter, Einkommen oder Gesundheitszustand – auch Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sind eingeschlossen.
Versicherungspflichtig sind insbesondere:
- Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz
- Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung
- Neugeborene ab Geburt
- Studierende und Praktikanten mit Wohnsitz in der Schweiz
- Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene
Die Grundversicherung bietet bei allen Anbietern die gleichen gesetzlich festgelegten Leistungen. Unterschiede gibt es jedoch bei den Prämien, dem Service und den Zusatzangeboten. Deshalb lohnt es sich, regelmässig die Krankenkassen zu vergleichen. Wer feststellt, dass eine andere Kasse günstiger oder besser passend ist, kann die Krankenkasse wechseln – in der Regel einmal pro Jahr unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Für den Wechsel der Krankenkasse ist eine fristgerechte Kündigung entscheidend. Viele Versicherte nutzen dafür eine Kündigung Vorlage, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und der Wechsel reibungslos abläuft.
Grenzgänger-Versicherung – eine Sonderregelung
Eine Besonderheit gilt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, also Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen, aber in der Schweiz arbeiten. Sie unterliegen grundsätzlich ebenfalls der Versicherungspflicht in der Schweiz. Allerdings haben sie ein sogenanntes Optionsrecht: Innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn können sie wählen, ob sie sich in der Schweiz oder im Wohnland krankenversichern möchten.
Diese Entscheidung ist meist dauerhaft und sollte gut überlegt sein. Auch hier lohnt es sich, die Angebote sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls die verschiedenen Modelle zu vergleichen, um langfristig von einer passenden und kosteneffizienten Lösung zu profitieren.
(Ende)| Aussender: | Krankenkasse-wechseln-Schweiz |
| Ansprechpartner: | Krankenkasse-wechseln-Schweiz |
| E-Mail: | beratung@krankenkasse-wechseln-schweiz.ch |
| Website: | www.krankenkasse-wechseln-schweiz.ch |


