pte20180228032 in Business
Web-Ware: Bringmeister zu Transparenz verdonnert
Lieferdienst muss vorab online umfassend über Lebensmittel informieren
Berlin (pte032/28.02.2018/13:30)
Kunden, die Lebensmittel im Internet bestellen, haben das Recht, über Zutaten und Allergene der angebotenen Waren vorab informiert zu werden. Das trifft auch auf die Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum zu. Das hat das Kammergericht Berlin http://bit.ly/2Feavwx heute nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://vzbv.de gegen die Edeka-Tochter Bringmeister http://bringmeister.de entschieden.
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