pte20050616025 in Business
Wal-Mart darf deutsche Mitarbeiter-Flirts nicht verbieten
Wuppertaler Arbeitsgericht zerpflückt Ethikrichtlinie
Wuppertal (pte025/16.06.2005/11:35)
Der US-Handelskonzern Wal-Mart http://www.wal-mart.de darf seinen amerikanischen Verhaltenskodex nicht uneingeschränkt auf seine Mitarbeiter in Deutschland anwenden. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) http://www.ftd.de mitteilte, hat das Arbeitsgericht Wuppertal entschieden, dass ein großer Teil der im Verhaltenskodex enthaltenen Klauseln gegen deutsches Arbeitsrecht verstoßen und demnach verboten ist. Dazu zählen beispielsweise die Einrichtung einer Ethik-Hotline und ein Drogentest als Teil der Einstellungsvoraussetzungen für neue Mitarbeiter.
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