business

AUSSENDER



pressetext.deutschland

Ansprechpartner: Markus Steiner
Tel.: +43-1-81140-317
E-Mail: steiner@pressetext.com

FRüHERE MELDUNGEN

pte20080829026 in Business

Videoportal Veoh in Copyright-Verfahren freigesprochen

Konsequenzen des Urteils für YouTube-Viacom-Klage noch offen


San Jose (pte026/29.08.2008/13:17)

Ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat den Online-Video-Dienst Veoh http://www.veoh.com vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung freigesprochen. Eine Klage des Erwachsenenfilm-Anbieters Io Group gegen das Portal, auf dem Nutzer ähnlich wie bei YouTube Videobeiträge hochladen können, wurde laut Cnet-Bericht von dem zuständigen Richter Howard Lloyd abgewiesen. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Video-Dienst nicht für die von Dritten eingestellten Filme zur Verantwortung gezogen werden kann. Ausschlaggebend für die Entscheidung war aber auch der Umstand, dass Veoh der richterlichen Auffassung nach angemessene Vorsichtsmaßnahmen trifft, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. So weist die Seite seine Nutzer vor dem Upload von Dateien etwa ausdrücklich darauf hin, dass diese frei von jeglichen rechtlichen Ansprüchen anderer Parteien sein müssen. Wenn ein entsprechender Hinweis erfolgt, wird der Zugang zu illegal eingestellten Videos zudem sofort unterbunden.

Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!

Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie 

Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!


Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+ passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar

Top