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pte19980512002 in Business

Verwenden von Radarwarngeräten nicht strafbar

Landgericht Berlin gibt betroffenem Autofahrer recht


Berlin (pte) (pte002/12.05.1998/07:00)

Der Betrieb und die Benutzung eines im Auto angeschlossenen Radarwarngerätes ist in Deutschland NICHT strafbar. So jedenfalls entschied das Landgericht Berlin in einem Urteil (LG Berlin 538 Qs 52/97), auf das der Automobil-Club Verkehr Deutschland (ACV) aktuell hinweist. Im entschiedenen Fall hatte die Polizei einem Autofahrer ein betriebsbereites Radarwarngerät abgenommen. Der Betroffene setzte sich dagegen mit Erfolg zur Wehr.

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