pte20101117001 in Business
Verjährung: Firmen bleiben auf Rechnungen sitzen
Gerichtliche Mahnbescheide können Ablauf vorrübergehend hemmen
Osnabrück/Wien (pte001/17.11.2010/06:00)
Unternehmen, die sich keinerlei Gedanken über die Verjährung offener Forderungen machen, können bis Jahresende schnell ihr blaues Wunder erleben. Denn das Gros der Ansprüche und Forderungen unterliegt lediglich einer dreijährigen Verjährung. Am 31. Dezember 2010 droht somit vielen Betrieben die Verjährung der im Laufe des Jahres 2007 fällig gewordenen Ansprüche, warnt die Industrie- und Handelskammer Osabrück-Emsland http://www.osnabrueck.ihk24.de .
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