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pte20090407024 in Business

Vergabe-Verordnung des Bundeskanzleramtes begünstigt "Freunderlwirtschaft"

Aufträge bis 100.000 Euro nicht mehr ausschreibungspflichtig


Wien (pte024/07.04.2009/11:55)

Öffentliche Aufträge können zukünftig bis zu einem Rahmen von 100.000 Euro per Direktvergabe, also ohne ordentliches Ausschreibungsverfahren oder Bekanntmachung erteilt werden. So sieht es jedenfalls eine geplante Verordnung des Bundeskanzleramts vor, die von Vergaberechtsexperten bereits heftige Kritik erntet. Neben der geplanten Anhebung der Schwellenwerte für Direktvergaben von 40.000 (bzw. 60.000 Euro bei Sektorenauftraggebern) auf 100.000 Euro, sollen zudem auch Bauaufträge mit bis zu einer Million Euro Auftragswert im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden dürfen. Dieser Schwellenwert lag bisher gerade einmal bei 120.000 Euro.

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