pte20200813023 in Business
USK integriert "Glücksspiel" in Prüfkriterien
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle reagiert "auf eine sich ändernde Medienlandschaft"
Berlin (pte023/13.08.2020/13:35)
"Glücksspiel" wird als Aspekt der Wirkungsmacht in die Kriterien zur jugendschutzrechtlichen Alterseinstufung von Computer- und Videospielen aufgenommen. Das hat der Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) http://usk.de bekannt gegeben. Die USK reagiert damit "auf eine sich ändernde Medienlandschaft, in welcher sich glücksspielähnliche Elemente insbesondere im Online-Bereich bei sogenannten Casino- und casino-ähnlichen Apps etabliert haben".
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