pte19981230006 in Business
USA beschließt neue Krypto-Bestimmungen
Keine Schlüsselhinterlegung nötig - Wassenaar ad absurdum geführt?
Washington (pte) (pte006/30.12.1998/07:00)
Noch vor dem Jahreswechsel hat das US-Wirtschaftsministerium neue Bestimmungen für den Export von Verschlüsselungssoftware verabschiedet. Demnach darf Kryptografie-Software mit einer Schlüssellänge unter 56 Bit nach einer einmaligen Prüfung durch das Wirtschaftsministerium künftig exportiert werden. Bisher war eine maximale Schlüssellänge von 40 Bit erlaubt. In sieben als "terroristisch" eingestufte Staaten sind allerdings weiterhin keine Exporte erlaubt.
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