pte20000429018 in Business
US-Gericht: Domainnamen nicht pfändbar
Entscheidung zugunsten eines Domaingrabbers
Herndon, VA (pte018/29.04.2000/15:12)
Domainnamen sind laut einem akutellen Entscheid eines amerikanischen Berufungsgerichts nicht pfändbar. Die Begründung: Bei Domainnamen handelt es sich nicht um eine "neue Art geistigen Eigentums", sondern vielmehr um eine Dienstleistung. Und die sei nach US-Recht nicht pfändbar.
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