pte20100803025 in Business
Urteil: Onlinebestellung kein Kaufvertrag
E-Mail-Bestätigung verpflichtet Händler nicht immer zur Warenlieferung
München (pte025/03.08.2010/13:10)
Die Bestellung von Waren in einem Online-Shop und die Zusendung einer Bestätigung seitens des Verkäufers müssen noch keinen bindenden Kaufvertrag darstellen. Wie das Amtsgericht München am Montag im Rahmen eines Urteils betont hat, ist das Anbieten von Artikeln auf einer Internetseite - ähnlich wie in einem Supermarktregal - noch kein "Angebot" im juristischen Sinne. Deshalb seien auch die für einen Vertrag notwendigen Vorraussetzungen von Angebot und Annahme nicht erfüllt.
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