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pte19990325013 in Business

Urteil gegen Telefonwerbung in Deutschland

Selbst dann ungesetzlich, wenn Einverständnis vorliegt


München (pte) (pte013/25.03.1999/10:33)

In den USA eine wahre Plage, in Europa weiterhin tabu: Telefonwerbung beim Konsumenten. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt mit einem Urteil den Schutz gegen Telefonwerbung verstärkt. In dem Entscheid erklärte das Gericht eine von Banken in ihren Formularen verwendete Klausel für unwirksam, in der Kunden bei der Kontoeröffnung ihr Einverständnis für eine telefonische Beratung geben. Diese Regelung gelte selbst dann, wenn sich der Kunde mit einer gesonderten Unterschrift dazu bereit erklärt, nur Anrufe des Kreditinstituts zu bekommen.

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