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pte19990412013 in Business

Urteil: Domainnamen sind Eigentum

US-Gericht spricht wegweisendes Recht - Pfändung von Domains möglich


New York (pte) (pte013/12.04.1999/11:36)

Ein amerikanisches Gericht hat ein wichtiges Urteil in Sachen Domainnamen gesprochen, das zumindest für den Bereich der generic Top Level Domains .com, .net und .org von Bedeutung sein dürfte. Dem Urteil zufolge sind Domains als Eigentum anzusehen, das im Falle des Falles auch gepfändet werden kann. Bisher hatte die Domainvergabestelle Network Solutions immer argumentiert, Domainnamen seien eher mit Telefonnummern vergleichbar, auf die niemand Besitzansprüche anmelden könnte. Mit diesem Argument wollte man auch Schadensersatzansprüche abwehren, wenn es zu einem Domaindiebstahl gekommen war.

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