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pte19981110009 in Business

Urheberrecht: US-Provider aus dem Schneider

"Digital Millennium Copyright Act" schließt Lücke


Frankfurt (pte) (pte009/10.11.1998/12:39)

Zumindest was den Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden angeht, sind amerikanische Service-Provider jetzt aus dem Schneider: Mit dem in Kraft getretenen "Digital Millennium Copyright Act" sind besagte Provider jetzt z.B. nicht mehr haftbar zu machen, wenn deren Kunden auf den Servern Raubkopien bereitstellen. Voraussetzung: die sogenannten ISPs (Internet Service Provider) müssen sich beim U.S. Copyright Office registrieren lassen und außerdem eine Person benennen, die Beschwerden über Urheberrechtsverletzungen sammelt und an das Federal Copyright Office weiterleitet. Auf der Web-Site des ISP muß an prominenter Stelle auf diese Person hingewiesen werden.

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