pte19980115001 in Business
Umgekehrte Beweislast bei Telefonrechnung
Telekom muß künftig Richtigkeit der Rechnung beweisen
München (pte) (pte001/15.01.1998/09:00)
Die im Zuge der Liberalisierung des Telefonmarktes geänderte Telekom-Kundenschutzverordnung bringt nach Einschätzung der deutschen Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) eine wichtige kundenfreundliche Neuerung: Beim Streit über eine Telefonabrechnung muß künftig der Anbieter beweisen, daß er die Leistung bis zur Anschlußdose technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet hat. Dies ist jetzt gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet eine Verbesserung gegenüber den Zeiten, in denen die Telekom einfach behaupten konnte, sie habe korrekt geliefert und der Kunde habe daher zu zahlen. Sollte die Ursache für eine überhöhte Telefonrechnung unklar bleiben, müssen Kunden nur den Durchschnitt der letzten sechs Abrechnungen zahlen. http://www.agv.de/neues/telefon.htm
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