pte20200810015 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Trotz Corona weniger Firmenpleiten im Mai

Grund für vermeintlich gute Zahlen durch Aussetzung der Insolvenzantragspflicht seit 1. März


Insolvenz: aktuelle Zahlen vermeintlich besser (Foto: pixabay.com, geralt)
Insolvenz: aktuelle Zahlen vermeintlich besser (Foto: pixabay.com, geralt)

Wiesbaden (pte015/10.08.2020/10:30) Im Mai 2020 haben deutsche Amtsgerichte 1.504 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Binnen Jahresfrist waren dies 9,9 Prozent weniger, wie das Statistische Bundesamt heute, Montag, mitteilt. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Insolvenzen wider. Ein Grund dafür: Die Insolvenzantragspflicht ist seit dem 1. März 2020 ausgesetzt.

Handel führt Statistik an

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2020 im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 247 Fällen (Mai 2019: 284). Unternehmen des Baugewerbes stellten 235 Insolvenzanträge (Mai 2019: 291). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 168 (Mai 2019: 175) und im Gastgewerbe 164 (Mai 2019:185) Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Mai 2020 auf knapp 3,1 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Im Mai 2019 lagen sie bei rund 2,5 Mrd. Euro. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2019.

Privatinsolvenzen rückläufig

Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 6.028 übrige Schuldner im Mai 2020 Insolvenz an. Das waren 20,3 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4.335 Insolvenzanträge von Verbrauchern (minus 23,4 Prozent gegenüber Mai 2019) sowie 1.365 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.

Dieser sehr große Rückgang der Insolvenzanträge von Verbrauchern erklärt sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen ist davon auszugehen, dass viele Verbraucher den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben haben.

Auch für den Juli 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland wie bereits in den vorangegangenen Monaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Juli 2019, dem Monat mit den meisten Regelinsolvenzen im Jahr 2019, sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 29,1 Prozent. Diese vorläufigen Angaben veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020.

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