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pte20190724023 in Business

Trinkgeld-Klausel bei Kreuzfahrten unzulässig

Oberlandesgericht Koblenz folgt vzbv - Ausdrückliche Zustimmung der Kunden erforderlich


Berlin/Koblenz (pte023/24.07.2019/13:30)

Veranstalter von Kreuzfahrten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Passagiere kein pauschales Trinkgeld von deren Bordkonto abbuchen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz http://olgko.justiz.rlp.de nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://vzbv.de entschieden. "Es muss den Passagieren überlassen bleiben, wie viel Trinkgeld sie zahlen möchten. Die verbreitete Unsitte, Beträge von oft mehr als 100 Euro pro Reise ohne vorherige Erlaubnis einzubehalten, ist nach dem Urteil rechtswidrig", sagt vzbv-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe.

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