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pte19990630017 in Business

Terror ist kein Urlaubs-Hindernis

Stornierungen nur bei unzumutbarer Gefahr problemlos möglich


Wien (pte) (pte017/30.06.1999/12:32)

Nur wenn Terroristen die Verantwortung für einen Anschlag übernehmen, können Touristen ihren Urlaub ohne Probleme stornieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes betreffend Stornierung von Urlauben hervor. "Nach allgemeiner unbestrittener Rechtsauffassung berechtigen einzelne Terroranschläge, deren Urheberschaft nicht geklärt ist, nicht zum Vertragsrücktritt. Anders liegt der Fall, wenn eine Terrororganisation für einen Anschlag die Verantwortung übernimmt und weitere Gewaltakte insbesondere auf Urlauber oder Urlaubseinrichtungen ankündigt," erklärte Konsumentenschutzministerin Barbara Prammer.

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