pte20040423033 in Forschung
Telekoms tragen Risiko bei 0190-Missbrauch
Entscheidung mit Bedeutung für größere Geschäftsbetriebe
Frankfurt (pte033/23.04.2004/15:10)
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de hat das Risiko eines Missbrauchs von 0190-Rufnummern dem Telefonunternehmen zugesprochen, wenn die Verbindungen ohne Verschulden des Kunden zustande gekommen sind. Der Kunde muss aber beweisen, dass er die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat, teilte das OLG heute, Freitag, mit.
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