Telekom will Kunden mit Drohszenario halten
"Manipulatives Kündigungsformular": Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Unternehmen ab
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Telekom-Zentrale: Unternehmen mal wieder im Visier von Verbraucherschützern (Foto: telekom.de) |
Hannover (pte028/03.12.2025/13:59)
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Deutsche Telekom abgemahnt und verlangt eine Unterlassungserklärung. Der Grund: Kunden, die ihren Laufzeitvertrag auf telekom.de kündigen wollen, werden in einer Infobox vor dem Verlust der eigenen Mobilfunknummer und teuren Gebühren im Ausland gewarnt. "Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?", heißt es da.
Digital Services Act wichtig
Aus Sicht der Konsumentenschützer ist das Kündigungsformular manipulativ gestaltet und verstößt gegen den Digital Services Act. "Kunden sollen beeinflusst und von ihrem Kündigungsvorhaben abgehalten werden. Im Online-Handel dürfen Dark Patterns dieser Art nicht eingesetzt werden - also Praktiken und Designs, mit denen Nutzer getäuscht, manipuliert oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden", so Juristin Jana von Bibra.
Hinzu kommt, dass die vermeintlichen Risiken aus Sicht der Rechtsexpertin Verbraucher über ihre Rechte täuschen: Schon der Hinweis "Ihre Mobilfunknummer könnte verloren gehen: Wollen Sie Ihre vertraute Nummer wirklich aufgeben?", erwecke einen völlig falschen Eindruck. "Laut Telekommunikationsgesetz müssen Anbieter sicherstellen, dass Kunden - sofern sie dies wünschen - ihre Rufnummer trotz Kündigung behalten können", erklärt von Bibra.
Drohen mit teuren Gebühren
Den Verbraucherschützern stößt auch der Hinweis der Telekom auf mögliche teure Gebühren im europäischen Ausland sauer auf: Die Roaming-Verordnung gelte unabhängig vom gewählten Tarif und Anbieter und untersage, bei EU-Roaming zusätzliche Entgelte im europäischen Ausland zu verlangen. Die Verbraucherzentrale hat dem Konzern nun abgemahnt und behält sich bei Ausbleiben der Unterlassungserklärung eine mögliche Klage vor, heißt es.
Erst kürzlich hat die Telekom eine Schlappe vor Gericht erlitten. So gab das Landgericht Köln unlängst einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wegen Irreführung in Bezug auf die angebliche Abschaltung des Kundenportals bei ihrer Marke Congstar statt. "Kunden dürfen nicht per Falschmeldung zum Download einer App gedrängt werden", so vzbv-Vorständin Ramona Pop vergangene Woche in einem pressetext-Artikel.
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