pts20061213014 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

T-Systems modernisiert Plattform der österreichischen Sozialversicherungsträger

Barrierefreier Zugang und Amtssignatur


Wien (pts014/13.12.2006/10:39) Im Auftrag des Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger modernisiert T-Systems bis Ende 2007 die Plattform SozDok (elektronische Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts) gesetzeskonform und behindertengerecht. Um die Bestimmungen des österreichischen E-Government-Gesetzes umzusetzen, wird T Systems die Amtssignatur für amtliche Verlautbarungen im Internet einführen und einen barrierefreien Zugang für Internet-Nutzer schaffen. Den Auftrag dazu erhielt T-Systems im Rahmen eines Vergabeverfahrens.

Barrierefreier Zugang für alle Internet-Nutzer
Die zukünftige Version muss unter anderem den so genannten WCA (Web Content Accessibility)-Richtlinien entsprechen. Sie schreiben beispielsweise fest, dass bestimmte Gruppen von Internet-Nutzern nicht ausgeschlossen werden dürfen. Mit entsprechender Zusatz-Hardware können Blinde Internet-Texte etwa in Blindenschrift abrufen oder sich über Sprachausgabe vorlesen lassen. "Ein leichter Zugang zu Rechtstexten ist Grundlage dafür, sein Recht auch tatsächlich zu bekommen", weist Dr. Josef Souhrada, Leiter Abteilung Recht/Personal, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, auf die Wichtigkeit des barrierefreien Zugangs hin.

Amtssignatur gemäß E-Government-Gesetz
Ein weiterer Teil des Projektes sind die amtlichen Verlautbarungen im Internet (AVI). Diese ersetzen die papiergebundene Version des amtlichen Mediums und müssen laut österreichischem E-Government-Gesetz eine Amtssignatur beinhalten. Amtssignatur ist die Signatur, die eine Behörde auf einen Bescheid bzw. auf eine Erledigung aufbringt und damit kenntlich macht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Dafür gibt es klare Regeln, die den hohen Anspruch an die Authentizität der kundgemachten Rechtsvorschriften sichern. Fälschungen müssen ausgeschlossen werden, die Unveränderbarkeit einer Kundmachung muss sicher nachvollzogen werden können.

In Deutschland und Spanien ist T-Systems bereits einer der führenden Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnik (engl.: ICT) für die Öffentliche Hand. So arbeitet das Unternehmen auf diesem Gebiet in Deutschland für Bund, Länder und Gemeinden. Es betreibt Bürgerportale in Baden-Württemberg, Sachsen und im Saarland sowie international für die Autonomieregierung von Katalonien. In Spanien ist T-Systems ICT-Partner von über 500 öffentlichen Auftraggebern, darunter sieben Staatsministerien und mehr als 50 Großstädten und Gemeinden. Im Oktober 2006 hat die Volkszählungsbehörde im Vereinigten Königreich (UK) T-Systems ausgewählt, die Technik- und Service-Tests in Teilen von England und Wales in 2007 durchzuführen. Die Tests dienen der Vorbereitung für die Volkzählung im Jahr 2011.

SozDok Projekt
Im Jahr 2001 realisierte T-Systems zusammen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger das Projekt SozDok, die EDV-gestützte Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts. Im Sozialversicherungsrecht gibt es eine beträchtliche Anzahl von Novellierungen, die eine gesamthafte Übersicht der Gesetzestexte stark verkomplizieren. So ist das ASVG seit seinem Bestehen 22acht Mal geändert worden. Die Herausforderung für T-Systems und den Hauptverband war es, der elektronischen Abbildung der Gesetzestexte eine Logik zugrunde zu legen. Damit können Interessierte über die SozDok zu jedem gewünschten Stichtag einen Gesetzestext abrufen, der dem Rahmengesetz mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Novellierungen entspricht. Ein weiterer Teil des Projektes waren die amtlichen Verlautbarungen im Internet (AVI), die die papiergebundene Version des amtlichen Mediums ersetzten.

(Ende)
Aussender: T-Systems Austria
Ansprechpartner: Monika Schmied
Tel.: 057057 8432
E-Mail: monika.schmied@t-systems.at
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