pte20041118032 in Business
T-Mobile Austria muss Wechselgebühren reduzieren (Update)
Gericht setzt nach "3"-Klage Obergrenze auf zwölf Euro fest
Wien (pte032/18.11.2004/13:27)
Per einstweiliger Verfügung hat das Handelsgericht Wien dem Mobilfunkprovider T-Mobile Austria http://www.t-mobile.at untersagt, von wechselwilligen Kunden weiterhin die so genannte "Fluchtsteuer" in Höhe von 35 Euro zu verlangen. Die Obergrenze für das Entgelt wurde auf zwölf Euro festgelegt, teilte der kleinste Mobilfunkanbieter Österreichs, Hutchison 3G Austria ("3") http://www.drei.at , heute, Donnerstag, in einer Aussendung mit. Laut "3", das den Antrag gegen T-Mobile gestellt hatte, sollten nun auch die Mitbewerber mobilkom und One nachziehen und ihr Entgelt senken, da sonst ebenfalls eine Verurteilung drohe. Sollte sich T-Mobile nicht an die Entscheidung halten, müsste es mit empfindlichen Gerichtsstrafen rechnen.
Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!
Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie
Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!
Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+
passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar
