pts20150804009 Medizin/Wellness, Kultur/Lifestyle

STIKO: Auffrischungs-Impfungen sind sehr wichtig

Keuchhusten bei Erwachsenen - hoch ansteckendes Risiko für Säuglinge und Kleinkinder


Berlin (pts009/04.08.2015/09:30) Die Grundimmunisierung im Baby- und Kleinkindalter reicht nicht aus, um Krankheiten lebenslang und sicher zu verhüten. Manche Infektionskrankheit lässt sich nur durch regelmäßige und wiederholte Auffrischungs-Impfungen auch im Jugend- und Erwachsenenalter verhindern und abwehren.

Ein typisches Beispiel ist der Keuchhusten, medizinisch: Pertussis. Er hat die Kinderstube längst verlassen. Nur noch ein Prozent der Erkrankungen treten im ersten Lebensjahr auf, 75 Prozent der Fälle dagegen bei über 19-Jährigen. Das Durchschnittsalter lag noch 1995 bei 15 Jahren, seit 2008 beträgt es 42 Jahre.

Dreifachimpfung bietet Schutz

Wegen fehlender Impfungen und Auffrischungen empfiehlt die STIKO - Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut - daher schon 2009 auch allen Erwachsenen die Keuchhusten-Impfung - mit der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Impfung. Hierzu steht ein entsprechender Dreifach-Impfstoff zur Verfügung, der auch die Keuchhusten-Komponente enthält.

Heute, sechs Jahre nach dieser Empfehlung für Erwachsene besteht aber noch erheblicher Nachholbedarf, denn nur 12,5 Prozent sind gegen Keuchhusten geimpft, bei den über 60-jährigen sind es sogar nur 7,5 Prozent. Hohe Impfquoten in allen Altersgruppen sind aber wichtig, damit die Wirkung der so genannten Herdenimmunität alle diejenigen schützen kann, die nicht oder noch nicht geimpft werden können.

Gemeint sind hier insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, die erst ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat geimpft werden können und deren Grundimmunisierung erst zwischen dem elften und 14. Lebensmonat abgeschlossen ist.

Keuchhusten kann lebensbedrohlich sein

Für sie kann eine Pertussis-Infektion fatale Folgen haben, denn sie haben keinen Nestschutz - wie bei einigen anderen Infektionskrankheiten -, d. h. sie nehmen weder im Mutterleib noch mit der Muttermilch schützende Antikörper auf und können durch eine Keuchhusteninfektion einen lebensbedrohlichen Atemstillstand erleiden.

Aber auch wenn der Keuchhusten bei Erwachsenen meist milder verläuft, so wird er doch von einer ganzen Reihe unangenehmer und belastender Symptome und Beschwerden begleitet: heftige Hustenattacken, Atemaussetzer, aber auch Gewichtsverlust, Erbrechen bis hin zu Schlafstörungen oder gar Rippenbrüchen und Blaseninkontinenz. Ebenso werden Mittelohr- und Lungenentzündungen als Komplikationen und Folge von Keuchhusten beschrieben.

Nur die Schutzimpfung hilft

Zum Schutz davor hilft nur eins: die Impfung! Und zwar in allen Altersgruppen: Nach der Grundimmunisierung im Baby- und Kleinkindalter soll gemäß STIKO-Empfehlung zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr die erste Auffrischung erfolgen, danach zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr. Und schließlich ist die große Gruppe der Erwachsenen aufgefordert, sich gegen Keuchhusten impfen zu lassen - ganz besonders gilt das für alle Frauen und Paare mit Kinderwunsch. Sie sollten schon rechtzeitig vor einer Schwangerschaft ihren Impfschutz überprüfen und auch die zukünftigen Geschwister, Großeltern, Tanten und Onkel dazu auffordern. Zu diesen so genannten Haushaltskontaktpersonen zählen aber auch Freunde, Babysitter, Tagesmütter und, und, und.

Alle Auffrischungs-Impfungen lassen sich mit einem Pieks erledigen mit einem gut verträglichen Dreifach-Impfstoff, der gleichzeitig auch die wichtigen Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie einschließt.

Vom Säugling bis zum Schulkind bieten sich die U-Untersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt an, anstehende Impfungen durchführen zu lassen - er kann sogar die Eltern und Großeltern impfen!

Der Vergissmeinnicht-Service

Gegen das Vergessen von Impfterminen kann man sich aber auch schützen. Man kann den "Vergissmeinnicht-Service" der Website http://www.gesundes-kind.de nutzen. Hier lassen sich die Vorsorgetermine und Impfdaten aller Familienmitglieder hinterlegen. Das Erinnern erfolgt dann pünktlich per Mail oder SMS auf PC, Handy oder Smartphone. Sogar eine passende App steht dort zum Download zur Verfügung.

Für Erwachsene ab dem vollendeten 35. Lebensjahr bieten alle gesetzlichen Krankenkassen den "Check-up 35" an. Alle zwei Jahre werden dann alle wichtigen Gesundheitsuntersuchungen erstattet - ebenso alle von der STIKO empfohlenen Impfungen und Auffrischungen.

Also: zum Wohle der eigenen Gesundheit einfach Termin beim Hausarzt zum "Check-up 35" vereinbaren und zum eigenen Schutz und dem anderer - Stichwort: Herdenimmunität - den Impfausweis mitnehmen und Impfungen auffrischen lassen!

Über die STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) entwickelt die in Deutschland als wissenschaftlicher Standard akzeptierten Empfehlungen, welche Impfung wann im Allgemeinen und für wen im Besonderen sinnvoll ist. Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Tätigkeit vom Robert Koch-Institut koordiniert und etwa durch systematische Analysen der Fachliteratur unterstützt wird. Ziel ist es, die Impfempfehlungen an neue Impfstoffentwicklungen und Erkenntnisse aus der epidemiologischen Forschung optimal anpassen zu können. Die STIKO wurde im Jahr 1972 beim damaligen Bundesgesundheitsamt eingerichtet. Aufgrund der Bedeutung ihrer Impfempfehlungen wurde sie mit dem Infektionsschutzgesetz im Jahr 2001 gesetzlich verankert. Weitere Informationen: http://www.rki.de/STIKO

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