pts20000929009 in Leben
Stadion Salzburg: Baubeginn voraussichtlich Sommer 2001
Behördenverfahren ordnungsgemäß abgewickelt - Detailverhandlungen zur Verkehrsplanung laufen
Salzburg (pts009/29.09.2000/11:00)
Entgegen anders lautenden Behauptungen von Gegnern des Stadion-Projektes liegt ein rechtskräftiger Baubescheid für das neue Stadion vor. Wie ein aktuelles Rechtsgutachten des Anwaltsbüros Dr. Berger und Dr. Aichlreiter bestätigt, wurden die Behördenverfahren für die Errichtung und den Betrieb ordnungsgemäß durchgeführt. Die naturschutzrechtliche, die veranstaltungsrechtliche und die gewerberechtliche Genehmigung liegen vor. Auch die einzige Beschwerde gegen die baubehördliche Bewilligung beim Verfassungsgerichtshof hindert laut Expertengutachten den Baubeginn nicht, "außer das Höchstgericht erkennt ihr die aufschiebende Wirkung zu. Unter den gegebenen Umständen ist dies nach der bisherigen Rechtssprechung aber als wenig wahrscheinlich einzustufen", so Univ.Prof. Dr. Aichlreiter. Das Grundstück des Beschwerdeführers liegt zwischen den Parkplätzen und damit 150m vom Stadion entfernt.Den drei Berufungen gegen die wasserrechtliche Bewilligung stehen die ausführlichen und sorgfältigen Beurteilungen durch die Amtssachverständigen entgegen, die nachweisen, dass diese Befürchtungen unbegründet sind. Die Berufungsverfahren sind beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft anhängig, die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt sechs Monate. Die beiden Geschäftsführer der SWS, HR Dipl.Ing. Alfred Denk und Ing. Dr. Fritz Mair, gehen daher davon aus, dass mit dem Bau im Sommer 2001 begonnen wird. Die Grundstücke sind angekauft und die Baurechtsverträge laufen. Insgesamt wurden bisher 165 Millionen Schilling für Grundstücksankaufe, Planungen und Gutachten ausgegeben.
Die Verkehrsplanung mit dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs, der optimalen Erschließung für den Individualverkehr durch eigene Autobahnanschlüsse, Maßnahmen für den nichtmotorisierten Verkehr und mehr als 2000 Parkplätzen (mehr als bei jedem anderen Stadion Österreichs) schreitet zügig voran. Die Verhandlungen über die Finanzierung der Autobahn-Halbanschlussstelle Siezenheim werden zur Zeit geführt. Allein diese Maßnahme wird den Knoten Kleßheim täglich um 1.700 Fahrzeuge entlasten und den Autofahrern jährlich 2,4 Millionen Fahrkilometer ersparen.
Die Bürgerbeteiligung wird mit einem neutralen Mediator und Sprechern zahlreicher Gruppierungen, Vereine und Interessenvertretungen aus Taxham sowie der Stadt Salzburg Ende September neu gestartet.
Tivoli-Architekt unterstützt Ausführungs- und Ausschreibungsplanung
Für die Ausführungs- und Ausschreibungsplanung ist es der SWS gelungen, den für das neue Tivoli-Stadion in Innsbruck verantwortlichen Architekten Albert Wimmer aus Wien zu gewinnen. Er wird gemeinsam mit den Siegern des Wettbewerbsprojektes Schuster Architekten Düsseldorf die weiteren Planungsschritte (Ausführungsplanung) setzen.
Als erstes wurde das Raum- und Funktionsprogramm für den Fußballbetrieb im Einvernehmen mit dem Bund kritisch durchleuchtet und abgespeckt. Bis Februar soll die Ausführungsplanung fertig sein, bis zum Frühjahr 2001 die Ausschreibung.
Die SWS verspricht sich von dieser Zusammenarbeit, dass das Know-how des Baues beim Innsbrucker Stadion in die Bauausschreibung in Salzburg einfließt. Der exakte weitere Terminplan ist derzeit Gegenstand der Besprechungen mit dem Architektenteam.
Vorläufiger weiterer Zeitplan:
Februar/März 2001: Vorbereitung der Ausschreibung
April/Mai 2001: Vergabe bzw. vorbereitende Arbeiten
Juni/Juli 2001: Aushub und Baubeginn
Bauzeit: 18 Monate
Rechtskräftiger Baubescheid liegt vor
Bauplatzerklärung und Baubewilligung
Die Bauplatzerklärung durch die Gemeinde Wals-Siezenheim wurde am 16.6.2000 erteilt. Die Bauplatzerklärung ist rechtskräftig. Die Baubewilligung wurde von der Abteilung 1 des Amtes der Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom 17.7.2000 für die Errichtung des Stadions samt der technischen Einrichtungen und der Nebenanlagen erteilt. Die Stadtgemeinde als Grundnachbar (Radweg) hat bereits in der mündlichen Verhandlung keine Einwendungen erhoben. Da die Landesregierung zuständig war, gibt es kein ordentliches Rechtsmittel mehr. Daher ist der Bewilligungsbescheid rechtskräftig.
Naturschutzrechtliche Bewilligung
Die naturschutzrechtliche Bewilligung wurde mit Bescheid vom 24.7.2000 für die Errichtung eines Fußballstadions mit wirtschaftlichen und sonstigen Nebennutzungen sowie für die damit verbundenen Anlagen, Parkflächen, Verkehrswege, Kioske, Freizeitanlagen sowie für die Landschaftsplanung und das umliegende Freiraumkonzept erteilt. Zu den besonderen Auflagen gehören die Landschaftsgestaltung (siehe Plan), die ökologische Bauaufsicht durch die planenden Landschaftsarchitekten, die Hinterlegung einer Bankgarantie für diese Landschaftsplanung und die fristgerechte Bezahlung der Ersatzleistung in der Höhe von S 6,2 Mio., womit die Naturschutzbehörde das Weidmoos angekauft hat.
Durch die neue Landschaftsgestaltung werden öffentlich zugängliche Freiräume für Erholung, Spiel und Sport geschaffen. Es erfolgen eine Aufwertung der Freiräume um das Schloss Kleßheim sowie pflegerische Maßnahmen in diesen Bereichen. Der Bereich vor dem Schlosspark wird vom Kaindl-Schwerverkehr entlastet. Im unmittelbaren Umfeld des Stadions werden Flächen für Streetsoccer und Streetball, Inlineskating, Inlinehockey und Boccia, Laufstrecken mit Fitnessbereich und dergleichen geschaffen.
Die Landesumweltanwaltschaft hat keine Berufung erhoben, ebenso kein betroffener Grundeigentümer. Der Bescheid ist somit rechtskräftig.
Positive Beurteilung von Umweltmediziner Herrn Dr. König:
Der Umweltmediziner Dr. König kommt zu einer positiven Beurteilung des Standortes und des Vorhabens (siehe beiliegendes zusammengefasstes Gutachten).
Veranstaltungsbehördliche Bewilligung
Die veranstaltungsbehördliche Bewilligung vom 24.7.2000 enthält eine Reihe von allgemeinen, sicherheitspolizeilichen und verkehrspolizeilichen Vorschreibungen. So muss die Autobahn-Halbanschlussstelle Siezenheim bis zur Inbetriebnahme des Stadions errichtet werden. Die Parkplätze müssen kostenlos benützbar sein. Es wurde auch hier von der Landesumweltanwaltschaft keine Berufung eingebracht. Etwaige Berufungen von Nachbarn, die zu diesem Rechtsmittel nicht legitimiert sind, ändern nichts an der Rechtskraft der Genehmigung.
Gewerberecht
Die gewerbebehördliche Genehmigung für Gastronomie und Fan-Shops wurde mit Bescheid vom 20.7.2000 erteilt. Es handelte sich um ein vereinfachtes Verfahren ohne Parteistellung von Nachbarn. Die Berufung eines Mitglieds der BIT99 wurde von der zuständigen Gewerbebehörde in zweiter Instanz bereits zurückgewiesen.
Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid
Der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid bezieht sich auf die Versickerung der vom geplanten Stadion anfallenden Oberflächenwässer. Dieser stammt vom 17.7.2000. Es haben dagegen vier Parteien, vertreten durch einen Rechtsanwalt, Berufung erhoben. Alle vier Grundeigentümer haben mitgeteilt, dass sie den Bescheid nicht gesehen und keinen Auftrag zur Berufung erteilt haben. Ein Grundeigentümer hat sofort veranlasst, die Berufung zurückzuziehen. Drei Berufungen sind noch aufrecht und werden durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft bearbeitet. Sachverständige versichern, dass die Versickerung keinen Einfluss auf die landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke hat. Die Versickerung wird jedoch als letztes errichtet, daher ist hier kein akuter Termindruck gegeben.
Verkehrsplanung
Das Verkehrskonzept fußt auf vier Säulen:
- Optimale Erschließung durch den öffentlichen Verkehr
- Optimale Erschließung für den Individualverkehr durch eigene Autobahnanschlüsse
- Optimale Erschließung für den nichtmotorisierten Verkehr
- Mehr Parkplätze (im Verhältnis zu den angebotenen Sitzplätzen) als in jedem anderen Stadion Österreichs.
Mit dem "NAVIS"-Konzept (Nahverkehrs-Infrastruktur-Programm-Salzburg), in dessen Verwirklichung Bund und Land insgesamt 2,2 Milliarden Schilling investieren, ist eine eigene Haltestelle Liefering an der Bahnstrecke Salzburg-München vorgesehen, von der die Nahverkehrszüge im Viertelstundentakt verkehren. Die Haltestelle ist ca. 1 km vom Stadion entfernt. Sonderzüge können über das Gewerbegeleise direkt bis zum Stadion geführt werden können.
Für Linienbusse und Reisebusse wird ein eigener Busterminal errichtet, von wo aus die Besucher ohne Querung einer Straße direkt zu einem Haupteingang gelangen. Die städtischen Linien werden bei Spielen zum Stadion verlängert.
Mit dem Neubau der Halbanschlussstelle Siezenheim (Kröbenfeldstraße) an der A10 für den Verkehr aus dem Süden - einem integrierten Bestandteil der Verkehrskonzeptes - wird der westliche Kreisverkehr des Knotens Kleßheim täglich um 1.700 Fahrzeuge entlastet. Damit ist auch eine deutliche Reduktion auf den östlich der Autobahn gelegenen Kreisverkehren verbunden. Nach Berechnungen eines Ziviltechnikers ersparen sich die Autofahrer aus dem Gewerbegebiet Siezenheim bzw. aus der Umgebung dadurch jährlich 2,4 Millionen Fahrkilometer. Die SWS verhandelt daher derzeit mit der ASFINAG, der Gemeinde Wals sowie mit den Betrieben über eine Mitfinanzierung dieser Anschlussstelle. Das Stadion erwartet nur alle 14 Tage stärkeren Verkehr, es liegt daher nahe, dass die Kosten nicht alleine von der SWS getragen werden müssen.
Aus Richtung Norden wird ebenfalls eine eigene Ausfahrtsspur zu den Parkplätzen des Stadions errichtet, um den Verkehr nach Taxham nicht zu behindern. Die Straße zwischen Stadion und Schloss Kleßheim wird verkehrsberuhigt. Vor Spielbeginn wird die Durchfahrt durch die Kleßheimer Allee und die Siezenheimer Straße gesperrt, die Zufahrt der Anrainer zu den Häusern ist gewährleistet.
Das AXIS-Verkehrsgutachten vom Mai 2000 hat erwiesen, dass es durch den Stadionbetrieb zu keinem Verkehrskollaps auf der Westautobahn oder in Taxham kommt,
Ein gut ausgebautes Fuß- und Radwegenetz beim und rund um das Stadion gewährleistet, dass auch die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer das Stadion optimal erreichen können. Eine große Zahl von überdachten Radabstellplätzen soll diese Verkehrsteilnehmer fördern.
Es werden mehr als 2.000 Gratis-Parkplätze im Umfeld des Stadions geschaffen, das ist im Verhältnis zu den Sitzplätzen das größte Angebot aller Stadien in Österreich. Dies sind auch mehr Stellplätze als in den Richtlinien und Normen gefordert werden. Wenn es auch Experten gibt, die vorschlagen, wesentlich weniger Stellplätze zu errichten, um die Besucher auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu "zwingen", so erscheint die Zahl von 2.000 unter Berücksichtigung der Anrainerinteressen - die nichts mehr fürchten als ein Verparken ihrer Liegenschaften und alle damit zusammenhängenden Erschwernisse - doch ausgewogen und richtig.
Bürgerbeteiligung
1999 fanden bereits 13 Anrainerbeiratssitzungen statt. Ein Maßnahmenkatalog wurde erstellt. Für die Planungs- und Bauphase des Stadions wurde nun ein neuer Bürgerbeirat mit dem neutralen Mediator Harald Hittinger eingerichtet. Der Bürgerbeirat verfolgt das Ziel, die Mitglieder umfassend zu informieren und sie aktiv in die Gestaltung wesentlicher Elemente des Stadionbaus einzubeziehen. Dabei werden Themen wie Verkehrskonzept, Fassadengestaltung, Baumaske und Freizeiteinrichtungen, Großveranstaltungen und Lärm behandelt.
Ausgangspunkt und Basis für die Verhandlungen im BürgerBeirat sind die gültigen Rechtsbescheide.
Zur Teilnahme am BürgerBeirat wurden alle bisher im Zusammenhang mit dem Stadionprojekt in Erscheinung getretenen Vertreter von Anrainerinitiativen, Vertreter der betroffenen Ortsteile, Vertreter der unmittelbaren Anrainer und Vertreter der Projektwerber eingeladen. Die Bereitschaft zur Teilnahme wurde in Einzelgesprächen mit dem Mediator abgeklärt. (Ende)
| Aussender: | ikp |
| Ansprechpartner: | Ing.Dr. Fritz Mair, HR DI Alfred Denk |
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| E-Mail: | renate.lindebner@land-sbg.gv.at |
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