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pte20060329041 in Business

Sportwettenurteil kein Ruhekissen für das staatliche Monopol

Gesetzgeber in einer Rechtfertigungszwickmühle


Karlsruhe/Hamburg (pte041/29.03.2006/15:30)

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über das staatliche Sportwettenmonopol hat in Expertenkreisen ein unterschiedliches Echo hervorgerufen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sieht das Staatsmonopol gestärkt. Nach Ansicht von Helmut Sürtenich, Vorstandschef der Düsseldorfer Stratega Ost Beteiligungen AG http://www.stratega-ost.de , ist das zu kurz gegriffen. "Die Karlsruher Richter haben das Geschäftsgebaren des Staatsmonopolisten ODDSET nach Strich und Faden auseinander genommen. Die intensive Bewerbung staatlicher Angebote und die in den Vordergrund getretenen fiskalischen Interessen können nicht eine Einschränkung des Grundrechts auf Berufsfreiheit nach sich ziehen. In seinem Statement zum Gerichtsurteil hat Schäuble allerdings die vom Verfassungsgericht beanstandete Rechtfertigung des Staatsmonopols wieder vorgetragen. Die vom Innenminister proklamierte 'gemeinwohlorientierte' Abschöpfung der Erträge aus dem Wettgeschäft steht im krassen Gegensatz zur Spielsuchtbekämpfung. Diesen Widerspruch werden Bund und Länder nicht auflösen können. Auch Schäuble wird es nicht gelingen, dass staatliche Wettmonopol zu retten. Bund und Länder haben ein massives Interesse an sprudelnden Finanzquellen und erwecken den Eindruck, als ginge es ihnen primär um den Schutz vor Spielsucht. Dann müssten alle Glücksspiele verboten werden", so Sürtenich.

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