pts20060822021 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Späte Rehabilitation für Helikopterpilot und Unternehmer Johann Knaus

Wartungsfehler führte zum tragischen Absturz


St Johann/Pongau (pts021/22.08.2006/12:25) Nicht das fliegerische Fehlverhalten hat zum tragischen Absturz des Knaus-Helikopters http://www.knaus.cc am 17. November 1997 im Ellmautal geführt, sondern ein tragischer Wartungsfehler, der dann zu einem schweren technischen Gebrechen führte. Damit wird der Unternehmensgründer Johann Knaus, der den Absturz damals nicht überlebt hat, fast neun Jahre nach dem tragischen Unglück rehabilitiert. Sein damals 18jähriger Sohn Phillip überlebte den Absturz mit schwersten Verletzungen.

Was war bei dem verhängnisvollem Flug im Ellmautal nahe Großarl am 17. November passiert? Der Pilot und Unternehmenseigentümer Johann Knaus war gemeinsam mit seinem Sohn Phillip mit dem Helikopter Alouette III unterwegs, als im Flug am Hauptrotor nicht mehr beherrschbare Schwingungen auftraten. Diese führten dazu, dass der Heckausleger samt Heckrotor abgeschlagen und der Hubschrauber damit unsteuerbar wurde. Es hatte sich dabei sogar herausgestellt, dass entgegen den Anweisungen des Helikopter-Herstellers zum Zeitpunkt des Absturzes die drei Ausgleichsseile am Hauptrotorkopf unzulässigerweise gemischt mit vollen und hohlen Bolzen bestückt waren. Eine Notlandung für den Piloten wurde unmöglich. Der Helikopter stürzte ab. Erst vier Stunden nach dem Absturz, konnte das Wrack gefunden werden. Tagelang kämpften Ärzte um das Leben von Phillip Knaus.

Als Unfallursache wurden zunächst ein Fehler des Piloten und eine Überschreitung des Abfluggewichtes des Helikopters vermutet. Zahlreiche Medien hatten davon berichtet, dass der Helikopter bei schlechter Sicht das Drahtseil einer Materialseilbahn berührt hätte und daraufhin abgestürzt sei. Damit wurde die Schuld am Absturz dem Piloten gegeben. GPS-Auswertungen des Sohnes Roy Knaus ergaben allerdings, dass der Helikopter in einer Flughöhe von 2000 Metern weit über dem dichten Nebel im Tal geflogen war. Das Seil der Seilbahn berührte der Helikopter laut einem Gutachten der Flugunfalluntersuchungskommission zu keinem Zeitpunkt.

Der abgestürzte Helikopter wurde von Wucher Helikopter - Rhein Helikopter gewartet. Nach dem Sachverständigengutachten wurden die Fehler, die zum Absturz führten, dort gemacht. Bei der Wartung hätten die Techniker erkennen müssen, dass die gemischte Bestückung der Ausgleichsteile unzulässig sei, stellte das LG Feldkirch nun fest. Wucher Helikopter war sowohl damals als auch heute der Hauptmitbewerber des Unternehmens Knaus. Zum Unfall-Zeitpunkt hatte Wucher acht Fluggeräte, Knaus drei. Brisant ist auch, dass Wucher Helikopter keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für die Wartung der Alouette III hatte.

Nach sechs Jahren Gerichtsverfahren hat Knaus nun in dritter Instanz gewonnen - einen Tag vor dem 60. Geburtstag des Vaters. Johann Knaus, der 1983 Papst Johannes Paul II. bei seinem ersten Besuch in Österreich von Wien nach Maria Zell geflogen hat, hatte mehr als 15.000 Flugstunden Erfahrung (das sind etwa dreimal so viele Flugstunden wie ein pensionierter Bundesheerpilot). Im September 2006 folgen die Verhandlungen beim LG Feldkirch, wo es um die Höhe der Entschädigung für Phillip Knaus http://www.flying-pictures.at , der heute noch an den Folgen des Absturzes leidet, geht. Wichtig ist aber auch, dass Wucher Helicopter und Rhein Heli für alle zukünftigen Schäden haften.

(Ende)
Aussender: KNAUS HELICOPTER GMBH
Ansprechpartner: Saskia Pechtl
Tel.: +43-664-80 440 88
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