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pte19990206016 in Business

Sonderangebote müssen eine Woche lang vorrätig sein

Bundesgerichtshof-Urteil gegen Media Markt


Karlsruhe (pte) (pte016/06.02.1999/21:54)

Die Unterhaltungselektronikkette Media Markt muß ihre Schnäppchenangebote zumindest eine Woche lang vorrätig halten. Nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das vor allem dann, wenn für Sonderangebote in einem Prospekt geworben wird. In einem weiteren Verfahren kommt der BGH zu dem Schluß, daß die Media Markt Werbung irreführend sei, wenn statt eines in der Werbung angepriesenen video-tauglichen CD-Players nur ein normaler CD-Player vorrätig sei.

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