pte19980126010 in Business
Skandal: PTA zeichnet widerrechtlich Telefongespräche auf
Computerwelt: Millionen Daten ohne Rechtsgrundlage gespeichert
Wien (pte) (pte010/26.01.1998/15:48)
Hunderte Millionen Telefongespräche hat die österreichische Post &Telekom AG in den letzten Jahren abseits aller gültigen Rechtsnormen aufgezeichnet, berichtet die Zeitung "Computerwelt" in ihrer neuesten Ausgabe. Betroffen seien die Verbindungsdaten aller in Österreich geführten Telefongespräche und Datenübertragungen über das Festnetz sowie von Handy-Benutzern. Anstatt die Daten laut Datenschutzgesetz nach acht Monaten zu löschen, würden diese auf externen Datenträgern archiviert und auf richterliche Aufforderung "gerastert", behauptet die Computerwelt, die sich auf Gespräche mit Telekom-Mitarbeitern beruft.Stellungnahmen seien weder von der Telekom-Aufsicht im Wiener Arsenal, noch vom Verkehrsministerium oder Justizministerium zu erhalten. Lediglich Dr. Christian Singer vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, zuständig für das Telekommunikationsgesetz, meinte laut Computerwelt unter Berufung auf das Zivilrecht, daß die Daten im Rahmen der allgemeinen Geschäftstätigkeit (der rechtsverbindlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen P&T AG) gespeichert werden dürften.
Wenn es nach den Buchstaben des Gesetzes und den PTA-eigenen "Allgemeinen Geschäftbedingungen für die Inanspruchnahme der Telefondienste und Leistungen" (AGB-Telefon) ginge, müßte die PTA die selbstermittelten Stamm- und Vermittlungsdaten jedes einzelnen Telefongesprächs spätestens acht Monate nach Bezahlung der entsprechenden Entgelte löschen. Die einzige Ausnahme stellen Einwendungen gegen einzelne Telefon-Rechnungen dar. Dann müssen die rechnungszugrundeliegenden Daten "binnen sechs Monaten nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung gelöscht" werden. So zumindest steht's auf dem Papier.
Die Fakten sehen laut "Computerwelt" leider anders aus. Seit Jahren zeichnet Österreichs Post Stamm- und speziell Vermittlungsdaten von jedem geführen Telefongespräch auf, ohne diese wieder zu löschen. Und das, laut Expertenmeinung, gegen alle rechtlichen Bestimmungen. Die geltenden Datenschutzbestimmungen des Fernmelderechts sind eindeutig: Stammdaten (Von welchem Anschluß wird telefoniert?), Vermittlungsdaten (Von welchem Anschluß wurde wann wie lange mit wem telefoniert?) und Inhaltsdaten (Was wurde dabei gesprochen?) dürfen nur zur unmittelbaren Besorgung des Telefondienstes ermittelt und verarbeitet werden. Die Speicherung und Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen zulässig.
Vermittlungsdaten dürfen dabei grundsätzlich nicht gespeichert werden bzw. sind vom Betreiber lt. Gesetz nach Beendigung der Verbindung zu löschen oder zu anonymisieren. Diesen gesetzlichen Bestimmungen wird nach Informationen der Computerwelt nicht entsprochen. Im Gegenteil würden Telefondaten sogar über Jahre hinweg und ohne zeitliche Befristung im Hochsicherheits-Rechenzentrum der Post &Telekom Austria archiviert.
Bereits im Jahr 1996 versuchte die Grün-Abgeordnete Monika Langthaler mittels Parlamentarischer Anfrage, Licht in das praktizierte Grau des Telekommunikationsalltags zu bringen. Der damalige Verkehrsminister Rudolf Scholten mußte in einer an ihn gerichteten Anfrage im September 1996 zugeben, daß vor allem Vermittlungsdaten in Klarschrift und unanonymisiert im Wiener Rechenzentrum der Post&Telekom Austria zum Zwecke eventueller Strafverfolgung zumindest drei Jahre lang archiviert werden. Bis heute habe sich laut Computerwelt sich an dieser unhaltbaren Situation nichts geändert. (Quelle: Computerwelt, Edmund Lindau) (Ende)
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