pte20100430017 in Business
SIX-Richtlinien hinken EU-Standards hinterher
Keine Adhoc-Informationsgarantie für Anleger
Zürich (pte017/30.04.2010/11:50)
Wie an den internationalen Börsen müssen auch an der SIX Swiss Exchange kotierte Unternehmen börsenrelevante und möglicherweise aktienkursbeeinflussende Nachrichten verbreiten, um den Markt darüber zu informieren. Im Gegensatz zu EU-Standards lassen die Publizitätsvorschriften des Schweizer Handelshauses jedoch Freiraum für Interpretationen, sodass in der Eidgenossenschaft nach wie vor Unklarheit darüber herrscht, wie die Bestimmungen zu erfüllen seien. Dem Anspruch, den Markt "in fairer und transparenter Weise" über relevante Ereignisse in Kenntnis zu setzen, wird so offenbar nicht Genüge getan.
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