pte20010113005 in Business
Singulus: Mögliche Verletzung der Publizitätspflicht
Ermittlung wegen Vorabmeldung vor Ad-hoc Aussendung
Frankfurt (pte005/13.01.2001/10:37)
Dem auf dem Neuen Markt in Frankfurt notierten DVD-Erzeuger Singulus Technologies AG http://www.singulus.de droht eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Ad-hoc Publizitätspflicht. Wie die Wirtschafts und Finanzzeitung "Euro am Sonntag" berichtet, ermittelt derzeit das deutsche Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel gegen das Unternehmen. Grund dafür war eine Vorabmeldung über eine Gewinnwarnung, die in der "Europäischen Zeitung" vor Erscheinen der Pflicht Ad-hoc Aussendung veröffentlicht wurde.
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