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FRüHERE MELDUNGEN

pte19991210004 in Business

Sex-Hotline: Arbeitgeber muss Schmerzensgeld zahlen

Durch häufiges Masturbieren litt Angestellte an Sehnenscheidenentzündung


Miami (pte) (pte004/10.12.1999/07:00)

Der Angestellten einer Sex-Hotline in Florida ist es gelungen, vor Gericht einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen durch ihren Arbeitgeber zu erwirken. Die 40-jährige Frau hatte angegeben, dass sie aufgrund der zur Verrichtung ihrer Arbeit notwendigen Masturbation an Sehnenscheidenentzündungen leide. Nun verlangt sie einen Zuschuss von 267 Dollar zu ihrem Wochenlohn von 400 Dollar sowie die Rückerstattung von 30.000 Dollar für medizinische Behandlungen.

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