pte19991210004 in Business
Sex-Hotline: Arbeitgeber muss Schmerzensgeld zahlen
Durch häufiges Masturbieren litt Angestellte an Sehnenscheidenentzündung
Miami (pte) (pte004/10.12.1999/07:00)
Der Angestellten einer Sex-Hotline in Florida ist es gelungen, vor Gericht einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen durch ihren Arbeitgeber zu erwirken. Die 40-jährige Frau hatte angegeben, dass sie aufgrund der zur Verrichtung ihrer Arbeit notwendigen Masturbation an Sehnenscheidenentzündungen leide. Nun verlangt sie einen Zuschuss von 267 Dollar zu ihrem Wochenlohn von 400 Dollar sowie die Rückerstattung von 30.000 Dollar für medizinische Behandlungen.
Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!
Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie
Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!
Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+
passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar
