pte19981115016 in Business
Schutz der Privatsphäre soll ins Grundgesetz
10-Punkte-Plan der Datenschutzbeauftragten an die Bonner Regierung
Bonn (pte) (pte016/15.11.1998/13:29)
Die Datenschutzbeauftragten von fünf Bundesländern haben der neuen Bundesregierung in Bonn einen 10-Punkte-Plan unterbreitet, der einen besseren Schutz der Privatsphäre im Informationszeitalter gewährleisten soll. http://www.datenschutz-berlin.de/aktuelle/presse98/presse16.htm An oberster Stelle dieser Liste steht die Forderung nach einer Verankerung des Rechtes auf Datenschutz im Grundgesetz (Verfassung). Ein weiterer Punkt betrifft die Förderung und ungehinderte Benutzbarkeit von Verschlüsselungsverfahren. Eine Überwachungsmöglichkeit der verschlüsselten Informationen durch den Staat wird als illusorisch beschrieben.
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