pte19980428009 in Business
Schleichwerbung im ORF bleibt tabu
Verfassungsgerichtshof fordert Rundfunkkommission zu neuem Verfahren auf
Wien (pte) (pte009/28.04.1998/15:17)
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat bei seinen Bemühungen, Schleichwerbung im ORF zu unterbinden, einen wichtigen Teilerfolg errungen. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) hob am Montag einen Bescheid der Rundfunkkommission auf, mit dem eine Beschwerde des VÖZ gegen eine Sendung des Club Radio Salzburg abgewiesen wurde. In der Sendung war einem Möbelhaus ausgiebigst Gelegenheit zur Selbstdarstellung geboten worden.
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