pte20141103019 in Business
Schlappe für Drillisch: Pfand für SIM-Karte zu hoch
Bundesgerichtshof sieht "unangemessene Benachteiligung" für Kunden
Karlsruhe (pte019/03.11.2014/13:46)
Telekommunikationsunternehmen, die in Deutschland tätig sind, dürfen für SIM-Karten ab sofort kein hohes Pfand von ihren Kunden verlangen. Zu dieser Entscheidung ist der Bundesgerichtshof (III ZR 32/14) heute, Montag, gekommen. In der Konsequenz heißt dies, dass das Angebot des Mobilfunkanbieters Drillisch http://drillisch.de unwirksam ist. Die Firma verlangte für eine SIM-Karte 29,65 Euro Pfand.
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