pts20050701042 Umwelt/Energie, Medien/Kommunikation

Rückzahlungsaktion des "Kühlschrank-Pickerls"

UFH wird alle Konsumenten rechtzeitig informieren


Wien (pts042/01.07.2005/15:18) Seit Veröffentlichung der Elektroaltgeräte-Verordnung Ende April 2005 ist das UFH intensiv damit beschäftigt, eine für die Konsumenten einfache und unbürokratische Rückzahlungsaktion für das "Kühlschrank-Pickerl" vorzubereiten. Damit die professionelle Abwicklung für über 3 Mio. Entsorgungsplaketten und Gutscheine gewährleistet werden kann, werden die Details zur Abwicklung erst im August 2005 direkt Konsumenten und Medien bekannt gegeben.

Das UFH erfüllt als Servicestelle die Verpflichtungen aus der Kühlgeräteverordnung 1993 sowie deren Novelle 1995 für Handel, Gemeinden und Entsorgungsunterneh-men. Mit der Elektroaltgeräte-Verordnung vom 29. April 2005 entfällt am 13. August 2005 die Pflicht, beim Erwerb eines Kühlgerätes einen UFH-Gutschein mitzukaufen. Das UFH hat das Geld der nicht eingelösten Entsorgungsplaketten und Gutscheine sorgfältig verwaltet und kann daher den Konsumenten jetzt eine Rückzahlung anbieten.

Voraussetzung für die Rückzahlung wird ein Antragsformular sein, das das UFH jedem Haushalt ab Mitte August 2005 direkt zur Verfügung stellen wird. Weiters wird sichergestellt, dass für alle "Pickerl"-Varianten - also für lose und aufgeklebte Ent-sorgungsplaketten und Gutscheine - Möglichkeiten zur Rückzahlung geschaffen wer-den.

Eine Servicetelefonnummer für Auskünfte über diese Rückzahlungsaktion wird recht-zeitig vor dem 13. August bekannt gegeben.

Für Rückfragen:
Dr. Manfred Müllner
UFH - Umweltforum Haushalt
Mariahilfer Straße 37-39
1060 Wien
Tel.: 01/588 39-57
www.ufh.at

(Ende)
Aussender: UFH - Umweltforum Haushalt
Ansprechpartner: Dr. Manfred Müllner
Tel.: +43/1/588 39-57
E-Mail: manfred.muellner@ufh.at
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