pte19981006014 in Business
Recht im Internet
Eine Gegendarstellung im Netz ist nicht einklagbar
Düsseldorf (pte) (pte014/06.10.1998/13:34)
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf gibt es für die Einforderung einer Gegendarstellung im Internet keine rechtliche Grundlage (Az: 12 O 132/98). Beim einem Homepage-Betreiber handele es sich nicht um einen Anbieter im Rechtssinn.
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