pte20090827029 in Business
Protokollpflicht setzt Anlageberater unter Druck
Beratungsprotokolle versprechen Kunden mehr Sicherheit
Berlin/Korschenbroich (pte029/27.08.2009/12:00)
Als Resultat der Finanzkrise wächst nun auch der Druck auf Anlageberater. Der Gesetzgeber hat im Rahmen eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Falschberatung eine umfassende Dokumentationspflicht der Kundengespräche eingeführt. Ab 1. Januar 2010 wird es für Anlageberater somit verpflichtend, Protokolle ihrer Beratungstätigkeit zu erstellen. Investitionswillige sind so zukünftig besser geschützt, während die neue Regelung für Anlageberater ein hohes Maß an Mehraufwand bedeutet. "Generell halte ich die Protokollpflicht für keine gute Idee. Ein Gespräch besteht ja in der Regel nicht nur aus den gesprochenen Wörtern, sondern noch aus vielen anderen Interaktionen. Die Frage ist, wie man das alles protokollieren soll", sagt Peter Edinger, Geschäftsführer der Top-Service All-Finanz-Planungen GmbH http://www.honorarberater.de und Vorstandsmitglied des Finanzplaner-Bundesverbands http://www.finanzplaner-deutschland.de , im Gespräch mit pressetext.
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