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FRüHERE MELDUNGEN

pte19981111001 in Business

Produkthaftung: Teilsieg der Konsumentenschützer

Stand der Wissenschaft entscheidend - Kausalzusammenhang muß nachgewiesen werden


Brüssel (pte) (pte001/11.11.1998/07:00)

Das Europäische Parlament hat in erster Lesung nur einem Teil der Verschärfungen für die Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG) zugestimmt, die der federführende Ausschuß mehrheitlich dem Plenum empfohlen hatte. Demnach soll sich die Frist für Ansprüche von Geschädigten vom Zeitpunkt der Inverkehrbringung an zwar auf 20 Jahre verdoppeln und auch die Haftungsobergrenze künftig 140 Mio Ecu statt 70 Mio Ecu bisher betragen.

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