pts20130320018 Unternehmen/Wirtschaft

Pressestatement anlässlich der VÖB-Halbjahrespressekonferenz

Verbandspräsident Christian Brand spricht zu bankpolitischen Entwicklungen


Frankfurt am Main (pts018/20.03.2013/11:30) Auf der Halbjahrespressekonferenz des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands sprach Verbandspräsident Christian Brand in seinem Statement über aktuelle bankpolitische Entwicklungen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich begrüße Sie sehr herzlich zu unserer heutigen Pressekonferenz. Ich freue mich über Ihre Teilnahme und danke Ihnen für Ihr Interesse an unseren Themen.

Ich möchte zunächst auf unsere Erwartungen an die Politik nach der Bundestagswahl im September eingehen. Im Einzelnen möchte ich dann die neuen Eigenkapitalregeln für Banken und die geplante Bankenaufsicht durch die EZB behandeln, zur Trennbankendiskussion Stellung beziehen und unsere Position zu den EU-Vorschlägen zum Krisenmanagement und zur beabsichtigten Finanztransaktionssteuer erläutern. Abschließen möchte ich mit einem kurzen Hinweis in Sachen SEPA.

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich aus ganz aktuellem Anlass kurz auf die Lage in Zypern eingehen: Ich finde es selbstverständlich, dass ein Krisenstaat von der internationalen Gemeinschaft aufgefordert wird, einen Eigenbeitrag zur Krisenbewältigung in seinem Bankensektor zu erbringen. Es wäre allerdings unglücklich, wenn der Sonderfall Zypern die Sicherheit garantierter Kundeneinlagen auch in anderen Eurostaaten in Zweifel gezogen hätte. Tatsächlich liegt auf Zypern kein Fall einer Einlagensicherung vor, da bislang keine Bank dort insolvent ist. Vielmehr handelt es sich um eine Rettungsmaßnahme für den zypriotischen Bankensektor. Dass die zypriotische Regierung zunächst eingewilligt hat, seinen Eigenbeitrag zur Krisenbewältigung durch eine fiskalische Belastung aller Bankkunden zu erbringen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Dass nun infolge von Nachverhandlungen Kleinsparer zum Teil von der Steuer ausgenommen werden können, ist sicher sachgerecht. Ich bedauere insofern, dass das Parlament in Nikosia bisher keinen im Konsens mit der Eurogruppe stehenden Beschluss fassen konnte.

Ich betone aber nochmals: Hier liegt kein Fall einer Einlagensicherung vor, auch wenn sich das aus Sicht zypriotischer Bankkunden anders darstellen mag.

Der Fall Zypern zeigt jedoch, wie richtig unsere klare Positionierung gegen ein grenzüberschreitendes Einlagensicherungssystem in der Europäischen Union ist. Eine solche Haftungsgemeinschaft wäre für unsere soliden und leistungsfähigen Sicherungseinrichtungen zum Nachteil der Kunden und des Finanzplatzes sehr gefährlich. Einlagensicherung muss eine nationale Angelegenheit eines jeden Mitgliedstaates bleiben. Nur dort können die Risiken des jeweiligen Bankensektors richtig eingeschätzt und die Sicherungssysteme entsprechend ausgerichtet werden.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, unserer Forderung nach einer zügigen Verabschiedung der in Brüssel ausdiskutierten Novelle der Einlagensicherungsrichtlinie erneuten Nachdruck zu verleihen. Wir brauchen dringend europaweit einheitliche Standards für die Vorabfinanzierung der Sicherungseinrichtungen, zur risikoorientierten Beitragserhebung und zum Risikomonitoring. Eine Vermengung der gerade auch aus Kundensicht besonders sensiblen Einlagensicherung mit der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen im Rahmen des aktuell diskutierten EU-Krisenmanagements lehnen wir dagegen klar ab.

Bundestagswahl 2013

Meine Damen und Herren, die Bundestagswahl hat, ungeachtet ihres Ausgangs, Wirkungen über Deutschland hinaus. Ihr Ergebnis wird in der fortdauernden Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsraum den weiteren Kurs in Europa maßgeblich bestimmen. Für uns ist der faire und ehrliche Austausch mit den Mandats- und Entscheidungsträgern aller demokratischen Parteien eine erfreuliche Erfahrung. Wir sind gern Ansprechpartner in einem kritischen Dialog.

Es ist wichtig, dass die richtigen Konsequenzen aus der Finanzkrise gezogen werden. Mit Basel III sind wir auf einem guten Weg. Wenn ich gefragt werde, was ich mir von der Politik wünsche, dann hoffe ich, dass die Komplexität bei der Steuerung einer Bank nicht ohne Not erhöht wird. So werden nach meiner Einschätzung Banken zum Beispiel durch die Finanztransaktionssteuer keineswegs sicherer - aber sie ist natürlich ein Instrument, Steuern einzunehmen. Was nicht beachtet wird: Ein Großteil dieser Steuern werden von den Sparern und der Realwirtschaft bezahlt. Viele Banken haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie aus den in der Finanzkrise gemachten Fehlern gelernt haben. Und deswegen sind wir für eine sinnvolle und faire Weiterentwicklung der Bankenregulierung. So können künftige Bankenkrisen früher erkannt oder hoffentlich vermieden werden. Hier stimmt die Richtung. Politik und Aufsicht haben gemeinsam schon viel erreicht. Die Banken arbeiten intensiv ihre Hausaufgaben ab.

Damit komme ich zu den für uns derzeit besonders wichtigen Fachthemen:

Neue Eigenkapital- und Liquiditätsregeln

Die neuen Baseler Eigenkapital- und Liquiditätsregeln sind das Herzstück der von den G20-Staaten vereinbarten Maßnahmen für eine bessere Krisenresistenz und Stabilität der Finanzmärkte.

Ich begrüße ausdrücklich, dass der ungewöhnlich schwierige Trilog zwischen Europäischer Kommission, Parlament und Rat zur Umsetzung von Basel III Ende Februar in Teilbereichen, wie bei Vergütungsregeln und Bonideckelung, einen wesentlichen Schritt vorangekommen ist. Dennoch ist die zähe und langwierige Debatte über das "CRD IV-Maßnahmenpaket", also die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Banken, noch immer nicht abgeschlossen. Um den Banken und Marktteilnehmern nun endlich Planungssicherheit in Bezug auf Inhalte und Zeitpläne zu geben, müssen so schnell wie möglich die noch offenen, häufig rein technischen Fragen beantwortet werden. Wichtig ist dabei insbesondere, dass die vom Baseler Ausschuss angepassten Liquiditätsvorschriften eins zu eins ins europäische Recht übernommen werden.

Ich möchte betonen: Der Brüsseler Trilog zum CRD-IV-Maßnahmenpaket sollte nun möglichst schnell zum Ende kommen, damit wir das ehrgeizige Ziel erreichen, die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2014 umzusetzen.

Ein weiterer Punkt ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig: Der EU-Gesetzgeber hat aus gutem Grund entschieden, bei der Umsetzung von Basel III bestimmte nationale Wahlrechte fortzuführen. So stellt die neue EU-Bankenverordnung den Mitgliedstaaten frei, Kredite an Unternehmen einer Institutsgruppe von der Anrechnung auf die Großkreditobergrenzen zu befreien. Bankaufsichtlich gilt eine konsolidierte Institutsgruppe als ein Unternehmen. Interne Forderungen und Verbindlichkeiten heben sich also auf. Andere EU-Staaten werden dieses Wahlrecht eins zu eins umsetzen. In Deutschland gibt es hingegen Überlegungen, dies nicht zu tun. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Banken nicht zu schwächen, fordern wir den deutschen Gesetzgeber auf, das Wahlrecht voll auszuüben. Bei einer Anrechnung von gruppeninternen Krediten würden die deutschen Institute ihre Großkreditobergrenzen deutlich überschreiten. Die Eigenkapitaldecke der Institute würde hierdurch drastisch reduziert, ohne dass dies bankaufsichtlich geboten wäre.

Europäische Bankenaufsicht

Unter der Überschrift "Bankenunion" hat die Europäische Kommission der Schaffung einer zentralen Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank für große, grenzüberschreitend tätige Banken besondere Priorität eingeräumt. Hierzu haben EU-Kommission, Parlament und Rat gestern eine Verständigung erzielt.

Wie Sie wissen, orientiert sich die künftige Aufsichtszuständigkeit der EZB an einer Bilanzsummengröße von 30 Milliarden Euro. Wir halten diese Grenze für zu starr, da sie keine angemessene Differenzierung zwischen klassischen Universalbanken und den im Risiko stark eingeschränkten Spezialinstituten, im Klartext "den großen Förderbanken", ermöglicht. Wir haben daher die Bundesregierung gebeten, über eine opt-out Klausel nachzudenken. Damit könnte die Aufsicht über Spezialkreditinstitute nach einer Risikoprüfung durch die EZB an die nationale Aufsicht zurückdelegiert werden. So könnte die EZB ihre Ressourcen auf die großen Geschäftsbanken konzentrieren. Und sie müsste kein Spezial-Know-How aufbauen, das sie zum Beispiel für die Beaufsichtigung von Förderbanken oder anderen Spezialinstituten, zum Beispiel den Bausparkassen, benötigen würde.

Trennbankendiskussion

Ich möchte nun auf die aktuelle Trennbankendiskussion, vor allem in Deutschland und in der Europäischen Union, eingehen:
Grundsätzlich hat der Gedanke, das Bankensystem durch eine Trennung von sicheren und vermeintlich gefährlichen Geschäftsaktivitäten krisenresistenter zu machen, einen gewissen Charme. Dennoch muss man das Ganze hier vom Ende her betrachten: So sehe ich in der aktuellen Diskussion, sei es unter den Stichworten "Liikanen-Bericht" oder "Entwurf eines deutschen Trennbankengesetzes" durchaus die Gefahr, dass unser in der Banken- und Finanzkrise bewährtes Universalbankensystem dauerhaften Schaden nehmen könnte. Trennbankenkonzepte hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben. Allerdings ist historisch nicht nachweisbar, dass diese zur Vermeidung von Banken- oder Finanzkrisen beigetragen hätten. So war die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers, wie wir alle wissen, eine Initialzündung für die weltweite Verschärfung der Finanzmarktkrise im September 2008.

Zudem dürfen wir nicht übersehen, dass ein Trennbankensystem den Bankensektor weiter bürokratisieren würde. Die Kosten hierfür müssten die Kunden tragen.

Wesentlich für unsere Kreditkunden, vor allem die Unternehmen, wird auch in Zukunft sein, dass sie alle Bankdienstleistungen, auch im Investmentbanking, aus einer Hand erhalten können. Das entspricht dem ausdrücklichen Kundenwunsch!

Was die Stabilität an den Finanzmärkten wirklich verbessert, sind klare Eigenkapital- und Liquiditätsregeln, wie sie zurzeit in Brüssel festgelegt werden. Die gegenwärtig in Deutschland und anderen EU-Staaten diskutierten Maßnahmen zur Abspaltung des Eigenhandels könnten sich dagegen - gerade mit Blick auf die erst in den Anfängen steckende Meinungsbildung auf europäischer Ebene - als Schnellschuss zu Lasten einer leistungsstarken Kreditwirtschaft und deren Kunden herausstellen. Deutschland sollte bei diesem sensiblen Thema, dessen langfristige Konsequenzen nicht absehbar sind, keinen nationalen Alleingang unternehmen. Das käme letztlich auch dem europäischen Einigungsprozess nicht zugute, zumal einige Mitgliedstaaten schon heute das regulatorische Vorpreschen in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien kritisch bewerten.

Ich halte zudem die in Deutschland geplante Strafbarkeit von Versäumnissen im Risikomanagement für problematisch. Es ist zwar richtig, die allgemeine Sensibilität in Bezug auf derartige Versäumnisse zu verstärken. Mit unscharf, weil viel zu unbestimmt, formulierten Strafvorschriften kann das allerdings nicht gelingen. Hier sollte der Gesetzgeber präziser sen.

EU-Krisenmanagement

Ein weiteres besonderes Augenmerk liegt derzeit auf der im Europäischen Parlament geführten Diskussion über die EU-Pläne zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten.

Deren Ziel, den Steuerzahler künftig nicht mehr mit den Kosten von in Schieflage geratenen Banken zu belasten und eine geordnete Abwicklung von Banken zu ermöglichen, stimmen wir zu. Ähnliche Regelungen gelten in Deutschland ja bereits seit 2010, so dass das europäische Nachziehen nur konsequent ist.

Allerdings darf auch hier nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden: So ergibt zum Beispiel die Pflicht zur Erstellung umfangreicher Sanierungs- und Abwicklungspläne für staatlich garantierte Förderbanken keinen Sinn. Denn diese Institute können nicht insolvent werden. Insofern wäre eine differenzierte Behandlung auch im EU-Recht sachlich gerechtfertigt.

Außerdem sollten Förderbanken, wie bereits nach dem deutschen Restrukturierungsgesetz, von der Beitragspflicht zum Abwicklungsfonds, der Bankenabgabe, befreit werden. Diese Banken stellen keinerlei Systemrisiko dar und können aufgrund staatlicher Garantien nicht in die Liquidation gehen. Sie benötigen ihr Kapital zur Erfüllung ihres gesetzlichen Förderauftrags und sollten sich daher nicht an der Finanzierung der Risiken bei Geschäftsbanken beteiligen müssen. Dies gilt erst recht in Bezug auf Überlegungen, die nationalen Abwicklungsfonds auch grenzüberschreitend einzusetzen. Ich sage das hier mit aller Deutlichkeit: Das ist definitiv nicht Auftrag und Aufgabe deutscher Förderbanken.

Hiervon abgesehen ist es keiner Bank zuzumuten, mit ihrem Fondsbeitrag Risiken mitzufinanzieren, die sie weder kennt noch kontrollieren kann. Brüssel sollte daher den Gedanken einer grenzüberschreitenden Mittelverwendung beim Krisenmanagement, ebenso wie bei der Einlagensicherung, ad acta legen!

Einführung einer Finanztransaktionssteuer

Wie Sie sicher wissen, möchte die Europäische Kommission in zunächst elf der 27 Mitgliedstaaten eine Finanztransaktionssteuer einführen. Wir hatten uns stets gegen eine solche Steuer ausgesprochen. Insbesondere wird sie die in sie gesetzten Lenkungsziele verfehlen und letztlich rein fiskalischen Zwecken dienen. Sie wird nicht nur den Finanzsektor treffen, sondern auch das produzierende und das Dienstleistungsgewerbe sowie die privaten Haushalte. Die Erwartungen der Politik, dass sie einen positiven Beitrag zur Finanzmarktstabilität leisten, teilen wir nicht.

Wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die Erfahrungen mit der im August 2012 eingeführten französischen Finanztransaktionssteuer und der bereits Mitte der 1980er Jahre in Schweden gescheiterten Börsenumsatzsteuer stehen dem klar entgegen. Gerade deswegen halten wir es für wichtig, volkswirtschaftliche Folgeschäden zu vermeiden.

Einen anderen Aspekt aus der Debatte um die neue Steuer, der uns mit Sorge erfüllt, möchte ich gerne herausgreifen: Es geht um die Auswirkungen der geplanten Finanztransaktionssteuer auf den Repomarkt. Auf diesem Markt leihen sich Banken kurzfristig untereinander Geld. Im Zuge der Finanzmarktkrise sind unbesicherte Geldmarktgeschäfte fast zum Erliegen gekommen. Eine kurzfristige Finanzierung über den Repomarkt ist dagegen möglich, weil erstklassige Wertpapiere als Sicherheiten gestellt werden.

Dies soll nun als Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung dienen, die nach unseren Berechnungen eine für den Interbankenmarkt im wahrsten Wortsinne "fatale" Wirkung hätte. Denn die meist sehr kurz laufenden Wertpapiergeschäfte würden jedes Mal erneut belastet, so dass sich unter dem Strich immense Kosten ergäben. Es ist aber sicher nicht das Ziel der Politik, Refinanzierungsgeschäfte zu unterbinden, die dringend benötigt werden, um die EZB von ihrer aktuellen, nur der Krise geschuldeten Finanzierungsfunktion zu entlasten.

Wegen der weit reichenden Auswirkungen auf die Refinanzierung der Banken fordere ich daher, Repogeschäfte von der Finanztransaktionssteuer auszunehmen.

Regulierung ein Wettbewerbsfaktor

Sehr geehrte Damen und Herren, Regulierung hat immer auch Einfluss auf die Wettbewerbssituation im weltweiten Bankgeschäft. Daher bereitet es uns Sorge, dass die USA mit der allenfalls teilweisen Umsetzung von Basel III und den Eigenkapitalaufschlägen für ausländische Banken wieder einmal einen Sonderweg einschlagen, in dem man durchaus protektionistische Züge erkennen kann. Das gilt insbesondere, wenn man bedenkt, dass die USA noch nicht einmal Basel II vollständig umgesetzt haben!

Wenn so, nach einvernehmlichen Beschlüssen der G20-Staaten, das Ergebnis jahrelanger internationaler Bemühungen um neue Bankenregeln und ein internationales regulatorisches Level-Playing-Field ausfällt, dann kann man nur enttäuscht sein. Die weitere internationale Kooperation auf dem Gebiet der Bankenregulierung wird damit in Frage gestellt, wenn nicht gar ad absurdum geführt. Daran haben wir kein Interesse. Daher muss drohende Aufsichtsarbitrage und hieraus resultierende ungleiche Wettbewerbsbedingungen frühzeitig erkannt, bekämpft und letztlich verhindert werden.

EU-Zahlungsverkehr

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss noch den Hinweis auf ein Thema, das für die gesamte Kreditwirtschaft, im Grunde für die deutsche Wirtschaft insgesamt, Bedeutung hat: Wie Sie sicher wissen, steht unter dem Stichwort "SEPA" der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum kurz vor der Vollendung. Um es deutlicher zu sagen: Uns bleiben nur noch gut zehn Monate, bis der Zahlungsverkehr für Überweisungen und Lastschriften in seiner bisherigen Form endgültig abgeschaltet wird. Wenn bis dahin nicht alle Zahlungsverkehrsteilnehmer SEPA-fähig sind, kann das den Zahlungsverkehr schwer beeinträchtigen und zu ernsten Liquiditätsproblemen führen. Für den einzelnen Verbraucher beschränkt sich die Anpassung im Wesentlichen auf die Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN. Unternehmen, Kommunen und Vereine müssen dagegen deutlich mehr tun. Sie müssen die Kontoinformation ihrer Geschäftspartner, Kunden und Mitglieder auf die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC umstellen und ihre Abrechnungssysteme an SEPA anpassen. Lastschrifteinreicher müssen zudem in ihren Abrechnungsprozessen neue Fälligkeitsregeln beachten und eine Verwaltung für Mandate aufbauen, die an die Stelle der früheren Einzugsermächtigung treten.

Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass Bundesregierung und Bundesbank die unausweichliche Umstellung auf SEPA-Zahlverfahren sowie die Konsequenzen für Bürger und Unternehmen infolge der SEPA-Verordnung zeitnah und flächendeckend - wie bei Euro-Bargeldeinführung 2002 - kommunizieren. Das kann nicht allein Aufgabe der Banken sein!

Nun danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue ich mich auf Ihre Fragen.

Druckfähiges Portrait von Christian Brand, Präsident des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB:
http://www.voeb.de/de/pressezentrum/bildarchiv/bild_brand_portraet

Aktuelle VÖB-Statistiken und -Grafiken finden Sie unter:
http://www.voeb.de/de/grafiken

Hinweis: Der VÖB-Jahresbericht 2013 erscheint Anfang Juni 2013.

Über den VÖB
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt die Interessen von 62 Mitgliedern, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Die Mitgliedsinstitute des VÖB repräsentieren mit 1.991 Milliarden Euro knapp 24 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankenmarktes (Geschäftsjahr 2011). Mit rund 80.000 Beschäftigten nehmen die öffentlichen Banken ihre Verantwortung für Mittelstand, Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatkunden wahr und sind in allen Teilen Deutschlands fest in ihren Heimatregionen verwurzelt. Mit knapp 47 Prozent sind die VÖB-Mitgliedsbanken Marktführer bei der Kommunalfinanzierung und stellen zudem rund 24 Prozent aller Unternehmenskredite in Deutschland zur Verfügung.
Weitere Informationen unter http://www.voeb.de

(Ende)
Aussender: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V.
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