pte19990203017 in Business
Preisbindung für Franchise-Betriebe verboten
Franchise-Partner darf nicht zum "Arbeitnehmer herabgestuft werden"
Karlsruhe (pte017/03.02.1999/12:11)
Das Verbot der Preisbindung gilt grundsätzlich auch innerhalb von Franchise-Beziehungen, entschied der Kartellsenat des deutschen Bundesgerichtshofs http://www.uni-karlsruhe.de/~BGH/bghhome.htm (BGH). Er verurteilte die Autovermietung Sixt AG, Pullach bei München, wegen faktischer Preisbindung zur Zahlung von Schadensersatz an einige ihrer wenigen Franchise-Partner. Der BGH wertete das Sixt-System von Preisempfehlungen als "kartellrechtswidrige Umgehung des Verbots der Preisbindung". Nach den mit selbständigen Autovermietern geschlossenen Lizenzverträgen waren diese weitgehend an die bundesweite Preiswerbung von Sixt sowie an Sonderabkommen mit Firmen gebunden. http://www.sixt.de/
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