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FRüHERE MELDUNGEN

pte19980513012 in Business

Patente für Lebewesen

EU-Richtlinie erlaubt Patentierung von ganzen Organismen


Brüssel (pte) (pte012/13.05.1998/23:18)

Noch ist im Europäischen Patentübereinkommen nach den Artikeln 53 a und b die Patentierung von "Pflanzensorten und Tierarten sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren" verboten, aber eine neue Richtlinie, über die man sich gestern in zweiter Lesung im Europäischen Parlament geeinigt hat, sieht vor, nicht nur Zellen oder Gene, sondern auch ganze Organismen als patentierbar einzustufen, auch wenn das Klonen weiter verboten bleibt. Die Anträge auf Patentierung ließen nicht lange auf sich warten.

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